Menu

Impressum

Inhaber und verantwortlich für den Inhalt

Fam. Hellrigl
Kugelgasse 4b
I-39023 Laas (BZ) – Vinschgau / Südtirol / Italien

IVA Nr. 02348820214
Codice destinatario: P62QHVQ
CIN: IT021042B1QICX7D8L

Kontakt

Tel./Fax +39 0473 628011
info@camping-badlerhof.it
www.camping-badlerhof.it

camping.badlerhof@pec.it

Links und externe Verweise:

Wir haben keinen Einfluss auf die Inhalte und Gestaltung fremder Internetseiten. Wir distanzieren uns von allen fremden Inhalten, auch wenn die entsprechenden Links auf der Seite www.camping-badlerhof.it platziert wurden.

Grafik & technische Umsetzung

SD-Soft d. Stefan Dietl
I-39024 Mals
www.sdsoft.it

Bilder und Fotos

Privat, Camping Badlerhof, IDM Südtirol, Tourismusverein Schlanders-Laas

Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

In Bezug auf Artikel 1 Absatz 125-bis des Gesetzes Nr. 124/2017 ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft im Laufe des Jahres Zuschüsse, Subventionen, Vorteile, Beiträge oder öffentliche Zuwendungen, in Form von Geld- oder Sachleistungen, nicht allgemeiner Art, erhalten hat, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind:

Erhaltene öffentliche Fördermittel

  • Ministero Economia Finanze, 4.075,00€, 18.11.2020, Verlustbeitrag gem. Art. 25 DL 34/20
  • Ministero Economia Finanze, 6.113,00€, 26.11.2020, Verlustbeitrag gem. Art. 1 DL 137/20
  • Agentur der Einnahmen, 480,00€, Steuerbonus “Sanificazione” ex Art. 125 DL 34/20
  • Ministero Economia Finanze, 3.750,00€, 10.05.2021, Verlustbeitrag gem. Art. 1 DL 41/21
  • Ministero Economia Finanze, 3.750,00€, 24.06.2021, Verlustbeitrag gem. Art.1 CO 1 DL 73/21
  • Agentur der Einnahmen, 4.119,00€, 30.12.2021, Verlustbeitrag “Sostegni-bis Perequativo” ex. Art. 1c. 16-27 DL73/21
  • Tourismusministerium 4.000,00€, 30.12.2021, Verlustbeitrag “contributo automatico sostegno Turismo” ex Art. 6 c. 4 e ss DL 24/08/21 n. 243

Bei der Angabe der Beihilfen ist das Zuflussprinzip angewandt worden.

Straßensperre Reschenpass B180

so erreichen Sie uns derzeit...

Liebe Gäste,

Bis 2. Mai DURCHGEHENDE SPERRE der B180 Reschenbundesstraße zwischen Nauders und Pfunds-Kajetansbrücke wegen Arbeiten.

Ausweichmöglichkeit:
Während der Baustelle am Reschenpass dürfen auch Wohnmobile die Umleitungsstrecke befahren, sie unterliegen keinen Beschränkungen; Wohnwagen-Gespanne nur dann, wenn der Anhänger nicht länger als 6,5 Meter ist. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in der Schweiz eine Schwerlastabgabe entrichten. Wer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen die Umleitung über die Schweiz fährt, muss beim Schweizer Zollamt Martina anhalten und 5 Euro pro Fahrt und Fahrzeug bezahlen.

Reschenpass Sperrung: 2025/2026 Termine

  • Vom 10. März bis 2. Mai 2025 wird der Verkehr erneut umgeleitet.
  • Ab dem 6. Mai 2025 bis August/September 2026 wird der Verkehr einspurig und durch Ampeln geregelt.
  • Von September bis November 2026 erfolgt eine letzte Totalsperrung für abschließende Bauarbeiten und die Asphaltierung.

Wir wünschen eine gute und sichere Anreise!

Herzliche Grüße